Herausforderungen
Natürlich tritt auch in Fragen der Baukultur das be- sondere regionale Selbstbewusstsein des Inneren Salz- kammergutes zutage: „7000 Jahre haben wir selbst an Hallstatt gebaut, bis es Welterbe wurde, und seit damals kommen ständig Leute von außerhalb, die uns sagen, wie wir es machen sollen.“ Die Kritik hat durchaus einen gewissen Hintergrund. Tatsächlich ist die Region bisher von Bausünden im Großen wie im Kleinen weitestgehend verschont geblieben. Wenn Einheimische neue Häuser bauen bzw. alte sanieren, besteht ein Common Sense, das im traditionellen Stil zu machen und regionale Materialien zu verwenden. Dies gilt auch in jenen Gebieten, die baukulturell nicht von so hoher Beachtung sind wie Hallstatt, etwa in Obertraun.
Für Hallstatt wird den derzeit handelnden Personen zugestanden, in die Besonderheiten des Ortes gut eingearbeitet zu sein. Deshalb wird die Möglichkeit eines Ortsbildbeirates momentan nicht weiter erörtert – es besteht die Befürchtung, dass in diesem Fall Personen in den Beirat kommen, die sich zu wenig in Hallstatt und mit seinen Besonderheiten auskennen, die Beratung fachlich eindimensional wird und dass durch Diskussionen im Beirat die letztliche Beratungsqualität im Vergleich zur derzeitigen Lösung sinkt.
Zumindest im Moment ist eine Ensembleunterschutzstellung gemäß Denkmalschutzgesetz in Hallstatt kein Thema. Das wirkt sich auch auf andere mögliche Instrumente, die mit einer Begutachtung von Privateigentum zu tun haben könnten, aus.
Viele denkmalgeschützte und denkmalwürdige Gebäude in Hallstatt stehen unter einem hohen Veränderungsdruck, vor allem im Bereich der Dachgeschoße (Dachstuhlhebungen, Dachflächenfenster). Als Problem wird genannt, dass bei denkmalgeschützten Häusern eine Vergrößerung der Fensterflächen, um mehr Licht in die Häuser zu bekommen, meist schwierig ist.
Eine zentrale Frage, die es zu beantworten gilt, wenn es um die Zukunft der Baukultur in der Welterberegion geht, ist: Kann davon ausgegangen werden, dass der beschriebene Common Sense in der Bevölkerung tradiert wird, oder ist damit zu rechnen, dass die Stimmung der privaten Bauherren – ähnlich wie in anderen Welterbe- Kulturlandschaften – irgendwann kippt?
Die Fachwelt stünde einer verbindlicheren Regelung als bisher positiv gegenüber. So steht das BDA einer Adaptierung des in Niederösterreich entwickelten und im Weltkulturerbe Wachau angewendeten Modells der „Wachauzonen“ positiv gegenüber. Dabei handelt es sich um spezialisierte Bebauungspläne, die klare Regeln für einzelne Gebäude auf Basis ihrer Bedeutung für das Ortsbild festlegen.
Die Schaffung eines neuen integrierten Finanzierungsmodells zur Förderung der Baukultur und Landschaftspflege sollte zumindest thematisiert werden. Die lokale Bevölkerung hat auf diese Weise aus dem Welter- bestatus direkt profitiert. Außerdem wurden so laufend positive Beispiele für die Aufrechterhaltung der tradi- tionellen Baukultur geschaffen. Für den Fall, dass ein solches neues Modell ausgearbeitet werden soll, ist es von zentraler Bedeutung, die bisherigen Fördermodelle hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile zu evaluieren, die künftigen inhaltlichen Fördergegenstände und das För- dermanagement präzise und systematisch zu diskutieren und ihren räumlichen Geltungsbereich festzulegen.
Ein solches Modell könnte sich am System des Salz- burger Altstadterhaltungsgesetzes orientieren. Dieses setzt sich aus einer klaren gesetzlichen Grundlage (einem Landesgesetz), einer Sachverständigenkommission (zwei Vertreter*innen der Stadt, zwei des Landes, eine*r des BDA) sowie dem Altstadterhaltungsfonds als Förderin- strument zusammen. Der Unterschied läge darin, dass in den Bebauungsplänen (dem Äquivalent zur gesetzlichen Regelung) der konkrete Umgang mit einzelnen Parzellen und Gebäuden klarer und präziser geregelt werden könn-
te als im Sbg. Altstadterhaltungsgesetz. Dafür könnte bei den Bebauungsplänen die Verpflichtung wegfallen, die in Salzburg besteht (§ 12 Abs 1 Sbg AltstadterhaltungsG), nämlich sämtliche bescheidpflichtigen Bauvorhaben im Welterbegebiet der Sachverständigenkommission vorzu- legen.
Die Einführung von Bebauungsplänen hätte zwei Vorteile: Einerseits sind die Rahmenbedingungen für Bauwerber und Bauplaner von vornherein klarer als bis- her definiert, und andererseits wird die Beschlussfassung zu Themen der Baukultur auf eine verbreiterte Ebene (den Gemeinderat) gehoben. Das OÖ. Raumordnungsge- setz sieht sogar die Möglichkeit vor, in besonders schwie- rig darstellbaren Fällen bei Bebauungsplänen komplett auf eine zeichnerische Darstellung zu verzichten und ei- nen ausschließlich textlichen Bebauungsplan zu erlassen. Dies ist wohl insbesondere für Ortschaften wie Hallstatt maßgeschneidert.
Ein großes Potenzial liegt in der weiteren Forschung und Kommunikation zu den Vorteilen althergebrachter
Bautechniken auch in Bezug auf das Raumklima und den Klimaschutz. Holzkastenfenster erzeugen z.B. nach fach- licher Meinung weniger Kältebrücken als Plastikfenster. Kalkbruchsteinmauern mit Kalkmörtel haben kühlende Wirkung. Die verstärkte Nutzung von Torfmull könnte auch zu einer Revitalisierung der Moore beitragen, die ein wichtiges ungehobenes Klimapotenzial darstellen. Ein weiteres ungehobenes Potenzial stellt eine vertiefte Betrachtung der über Jahrhunderte entwickelten ange- passten Bautechniken bei Gebäuden auf den Almen dar. Das beim immateriellen Kulturerbe bestehende Traditionsbewusstsein könnte mehr als bisher gedanklich auch mit der Baukultur verknüpft werden. Mit der HTBLA besteht diesbezüglich ein Kompetenzzentrum vor Ort.
Ein wichtiges Vorbildprojekt könnte der Umgang mit großvolumigeren Gebäuden wie z.B. dem Amtshaus am südlichen Ortsrand von Hallstatt darstellen. Angeregt wird außerdem eine Diskussion über Werberichtlinien für den Ortskern von Hallstatt. Solche Richtlinien gibt es bereits in etlichen Bezirkshauptstädten in Oberöster-reich, wie Steyr, Wels, Braunau, Schärding, Freistadt oder Vöcklabruck.
Die großflächigste Naturschutzfestlegung im oberösterreichischen Teil des Welterbes ist das Naturschutz- gebiet Dachstein auf dem Gemeindegebiet von Hallstatt, Gosau und Obertraun, das teilweise identisch mit dem gleichnamigen Europaschutzgebiet ist.
Daneben sind auch das Große und Kleine Löckenmoos in Gosau als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Im Welterbegebiet liegen außerdem 12 Naturdenkmäler, größtenteils Höhlen, Karstquellen und Einzelbäume, außerdem knapp 25 sogenannte Ökoflächen, also Gebiete, denen grundsätzlich naturschutzfachlich hohe Qualität bescheinigt wird, die aber noch nicht unter Schutz ge- stellt sind. Bei den meisten dieser Standorte handelt es sich um Moore und Feuchtgebiete sowie Schutthalden. Größere Flächen in dieser Kategorie sind das Feuchtge- biet am Hallstättersee-Südufer, Teile des Koppenwinkels in Obertraun und die Gosaulacke (beide zumindest teil- weise auch im Naturschutzgebiet Dachstein gelegen), ein Teil des Echerntals in Hallstatt, die Gjaidalm (im Euro- paschutzgebiet Dachstein gelegen), aber auch die Dammwiese im Hallstätter Hochtal, eine aus archäologischer Sicht höchstrangige Fundzone (Standort einer prähistorischen Ansiedlung im Hochtal).
Ein weiterer aus Naturschutzsicht interessanter Standort, die „Uferwiesen Steeg“, ein Feuchtgebiet am Hallstättersee-Nordufer auf Gemeindegebiet von Bad Goisern, liegt unmittelbar an das Welterbegebiet an- grenzend. Eine allfällige Integration dieses Bereiches ins Welterbegebiet wäre naheliegend, ist doch die Abgren- zung des Welterbes in diesem Bereich direkt entlang des Seeufers nicht unbedingt nachvollziehbar.
Eine wesentliche weitere Schutzfestlegung ist die Seeuferschutzzone des Hallstätter Sees. Sie gilt in einem Umkreis von 500 m vom Ufer aus und betrifft somit das gesamte Siedlungsgebiet in der Kernzone von Bad Goi- sern, den gesamten historischen Markt Hallstatt, ca. die Hälfte des Siedlungsgebietes im Echerntal sowie die randlichen Bereiche des Siedlungsgebietes in Obertraun. Zu allen Seeuferschutzzonen in Oberösterreich gibt es Ausnahmeverordnungen. Die Ausnahmeverordnung für den Hallstätter See musste aufgrund einer Novellierung
des Naturschutzgesetzes angepasst werden, was im Jahr 2020 geschehen ist. Die Ausnahmeverordnung stellt nur mehr auf die bewilligungspflichtigen Tatbestände ab, vor- her gab es ein generelles Eingriffsverbot.
Auf steirischer Seite ist die Kernzone identisch mit der Abgrenzung der strengen Schutzgebietszone (Zone A) im Naturschutzgebiet XVIII „Steirisches Dachstein- plateau“. Der südlichste Zipfel, der etwas seltsam anmu- tende Fortsatz des Schutzgebietes nach Süden, deckt die sogenannte Notgasse und Riesgasse auf dem Gemeinde- gebiet von Gröbming ab. Dabei handelt es sich um einen kulturhistorisch wertvollen Abschnitt eines Saumpfades von Obertraun ins Ennstal, der in einem Felshohlweg gelegen ist. Das Gebiet ist außerdem als Naturdenkmal sowie auch als Denkmalobjekt geschützt.
Auch das Naturschutzgebiet Steirisches Dachstein- plateau ist weitestgehend identisch mit dem gleichna- migen Europaschutzgebiet (FFH-Richtlinie). Das Vogel- schutzgebiet im gleichen Bereich ist sogar noch etwas größer.
Ein erhöhtes Maß an Steuerung braucht es für den Tourismus im Naturschutzbereich. Das Bergerlebnis am Krippenstein wurde in den letzten Jahren durch den Bau der Five Fingers und der anderen Vermittlungseinrich- tungen rund um die Bergstation der Seilbahn maßgeblich aufgewertet. Die Seilbahn hat ihre Besucher*innenzahl in den letzten 15 Jahren von 32.000 auf 180.000 Personen gesteigert. Die hohen Fahrgastzahlen im Sommer glei- chen das Defizit im Winter aus, Überschüsse aus dem Betrieb werden in die Inszenierung von Mittel- und Berg- station investiert, z.B. bei den Höhlen. Die Five Fingers haben in Punkto Besucher*innenzuspruch und Gewicht als Ausflugsziel die Rolle der Schauhöhlen bei der Mittel- station der Seilbahn abgelöst.
Durch die steigenden Besucher*innenzahlen sowie neue Zugangsmöglichkeiten (z.B. rund um den Krippenstein) besteht das Problem, dass sich der Tourismus tiefer in die Landschaft „frisst“. Gewisse Probleme gibt es insbesondere immer wieder mit illegalen Klettersteigen. Werden solche entdeckt, werden sie wieder entfernt. Aber auch die Zunahme von Skitouren und Schneeschuhexkursionen stellt ein gewisses Problem dar. Je schnee- ärmer die Winter werden, desto eher werden sich diese Freizeitaktivitäten im Naturschutzbereich des Hochplateaus abspielen. Auch der bisherige Vorteil, dass die Straßen von Ödensee und aus Bad Mitterndorf auf das Dachsteinplateau im Winter nicht vom Schnee geräumt wer- den, wird sich bei zunehmend schneeärmeren Wintern relativieren. Die Mountainbikestrecke am steirischen Dachsteinplateau wird auch illegal bei Nacht befahren.
Zur Kontrolle wurden die Aktivitäten der OÖ Naturwacht professionalisiert. Deren Organe werden ent- sprechend ausgebildet und von der Naturschutzbehörde bestellt. In Naturschutzgebieten, die besonderem Nut- zungsdruck ausgesetzt sind, werden besonders geschulte Organe eingesetzt.
Trotz der sich aufgrund des Klimawandels nach oben verschiebenden Vegetationszonen gibt es bisher noch kein nennenswertes Neophytenproblem, ausgenommen entlang der Flussläufe (Staudenknöterich). Problemati- scher ist der Verlust an alpiner Natur- und Kulturland- schaft. Der langfristige Rückzug der Gletscher hat Aus- wirkungen auf das Trinkwassersystem der Region und ist dank der Pionierarbeit von Friedrich Simony seit 1840 dokumentiert. Das Zuwachsen aufgegebener Almen vermindert die Lebensräume und Äsungszonen z.B. für Gamswild. Traditionelles Schwenden, auch zur Begünsti- gung von Auerhuhn und Birkhuhn, ist sowohl in Ober- österreich als auch der Steiermark erlaubt, aber Rodun- gen zur Kontrolle gegen die fortschreitende Ausbreitung der Latschen am Dachsteinplateau sind naturschutzfach- lich schwierig. Durch das höchst unterschiedliche Alter der Verordnung zum steirischen Naturschutzgebiet und der Verordnung zum deckungsgleichen Europaschutzge- biet – zwischen den beiden Festlegungen liegen knapp 25 Jahre – sind die Zielsetzungen der beiden Rechtsmate- rien nicht kongruent. Das Naturschutzgebiet beschreibt das Management des Gebietes als Gesamtheit über Nicht-Intervention, das Europaschutzgebiet zielt auf die Begünstigung bestimmter Arten und Lebensräume ab.
Das erschwert gelegentlich naturschutzfachlich sinnvol- le Maßnahmen wie z.B. weiterführende Projekte für das Auerhuhn.
Ein konkretes Projekt, das erhöhte Aufmerksamkeit aus Naturschutzsicht erfordern wird, ist die Revitalisie- rung des ehemaligen Kasernengeländes in der Nähe der Gjaidalm als Luxushotel „Hotel Oberfeld“ am Rand des Naturschutzgebietes. Die Reaktivierung der Militärseil- bahn auf die Alm wurde beantragt. Problematisch ist nicht die Umnutzung des eigentlichen Geländes, sondern die Steuerung der Freizeitnutzungen im Umfeld, beson- ders im Naturschutzgebiet.
Nur wenige Höhlen sind in Bezug auf ihre Nutzung problematisch. Einzelne Höhlen wurden daher in Koope- ration mit den Bundesforsten unzugänglich gemacht, v.a. solche mit hoher Bedeutung für Fledermäuse.
Die Dachsteinhöhlen zählen neben Werfen und der
Dobschauer Höhle in der Slowakei zu den größten Eis- höhlen der Welt. Sie sind schon lange Objekt wissen- schaftlicher Forschung, so wurde z.B. die Riesen-Eishöhle bereits seit 1928 wissenschaftlich erforscht. Früher wur- den sie von den Bundesforsten betreut, wurden aber vor einiger Zeit an die Krippenstein-Seilbahn verpachtet. Seit damals ist die Verbindung zwischen Wissenschaft und Tourismus, anders als z.B. bei den Salzwelten, schwie- riger geworden. Aufgrund der großen Gruppen, die die Höhlen besichtigen wollen, ist es schwierig, die Führun- gen durch die Höhlen auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterzuentwickeln und bei der Führung auf einzelne Fragen einzugehen.
Die Luftzugssteuerung in den Höhlen hat positiv dazu beigetragen, dass das Eis von 1900 bis 2000 nicht an Volumen eingebüßt hat. In den letzten Jahren folgt der Eisverlust im Zuge des Klimawandels jenem der Glet
scher, zu diesem Thema wird gerade geforscht.
Ein wertvolles Projekt in der Pufferzone des Welter- bes ist das Projekt „Moorrenaturierung Inneres Salzkam- mergut“ (u.a. um den Hornspitz im Bereich der Skiab- fahrten in Gosau).
Aus steirischer Sicht besteht ein besonderer Projekt- bedarf bei der Wassersicherung am Karstplateau, was auch für die nachhaltige Sicherung der Almwirtschaft von Bedeutung wäre. Hier wäre ein entsprechender In- put von Expert*innen, die die vorhandene Forschung aufgreifen und sich mit der Wasserhaltung im Karst aus- kennen, wichtig.
Das LIFE+-Projekt sieht vor, dass als Folgemaßnahme ein Konzept zur Besucher*innenlenkung in Hinblick auf die Lebensräume der Raufußhühner (Auerhuhn, Birk- huhn, Haselhuhn, Schneehuhn) für das Dachsteinplateau und das Tote Gebirge entwickelt werden soll. Gut wäre außerdem ein Nachfolgemonitoring zu den Inhalten des Projekts in ca. zehn Jahren. Dies wäre aber entsprechend dem Projektantrag eine Aufgabe der steirischen Landes- naturschutzabteilung. Die Österreichischen Bundesfor- ste zählen weiterhin Referenzbalzplätze und melden die Beobachtungen an die Jagdbehörden, aber andere Zäh- lungen können mangels Finanzierung nur mehr seltener durchgeführt werden bzw. sind manche interessante Ar- ten noch gar nicht erhoben (z.B. Eulen und Kauze).
Das aus mehreren Gründen sehr wertvolle Gebiet um die Notgasse und Riesgasse in der Steiermark liegt in ei- niger Entfernung zu den Siedlungen. Seitens der Markt- gemeinde Gröbming wird versucht, den Besuch des Ge- bietes über professionelle Führungen zu steuern. Der in Schladming ansässige Verein ANISA, der auf die Erfor- schung von Felskunst und frühzeitlichen Ansiedelun- gen in den Alpen spezialisiert ist, hat auch zur Notgasse geforscht und im Rahmen von Ausgrabungen Belege für
3.000 Jahre alte bronzezeitliche Bewirtschaftung aus den Almen im Dachsteingebiet gefunden.
Gewisse Diskussionen erzeugen Nutzungen wie der Eispalast auf steirischer Seite unweit des Dachsteingip- fels in der Pufferzone des Welterbegebietes. In Ober- österreich besteht kein Interesse an weiteren Großinves- titionen im hochalpinen Raum. In der Steiermark wird
damit lockerer umgegangen (Tunnels im Gletscher, …). Hier ist zu beachten, dass die Nutzungen auf steirischer Seite zwar auch im Naturschutzgebiet stattfinden, jedoch im Naturschutzgebiet „Ramsau“. Dieses wurde bereits 1972 verordnet, auf Basis des damals immer noch gülti- gen Reichsnaturschutzgesetzes aus der NS-Zeit, und ist recht unpräzise als „Bestandsschutzgebiet für Pflanzen“ ausgewiesen.
Diskussionen gab es in der Steiermark zu Zufahrten zu entlegenen Almen im strengen Teil des Naturschutzgebiets Steirisches Dachsteinplateau. Hier wird auch in Zukunft eine Abwägung zwischen striktem Naturschutz und dem Interesse an der Erhaltung der hochalpinen Kulturlandschaft stattfinden müssen.
Generell ist festzuhalten, dass die drei großen Teil- räume des Dachsteingebirges in der Kern- und Pufferzone des Welterbegebietes jeweils unterschiedlich natur- schutzfachlich behandelt werden:
- Das oö. Dachsteinplateau als oö. Naturschutzgebiet (2018 neu verordnet, Umfang der zulässigen Nutzungen über eine Liste der erlaubten Nutzungen defi- niert) sowie als Europaschutzgebiet.
- Das steirische Dachsteinplateau als stmk. Naturschutzgebiet (1991 verordnet, Umfang der zulässigen Nutzungen indirekt über eine Liste der verbotenen Nutzungen definiert) sowie als Europaschutzgebiet.
- Die Dachstein-Südwand und der Bereich um den Stoderzinken teilweise als stmk. Naturschutzgebiet (1972 auf Basis von Gesetzesgrundlagen aus der NS- Zeit verordnet) und teilweise als stmk. Landschafts- schutzgebiet (erstmals 1959 verordnet, 1997 neu verordnet, 2002 arrondiert), ohne Ausweisung als Europaschutzgebiet.
Hier wäre die Frage zu stellen, ob eine im Prinzip weitestgehend ähnliche naturräumliche Einheit tatsächlich aus fachlicher Sicht eine unterschiedliche Behandlung erfordert. Eine Intensivierung des fachlichen Kontakts zwischen den steirischen und den oberösterreichischen naturschutzfachlichen Betreuer*innen wäre zu begrüßen und im Hinblick auf ein kohärentes Welterbestättenmanagement jedenfalls zu empfehlen.
Das Vorhandensein von Tourismus im Welterbegebiet ist für sich noch kein spezifischer Wert, der eine Grundlage für die Aufnahme der Welterbestätte Hallstatt- Dachstein/Salzkammergut in die UNESCO-Welterbeliste dargestellt hat. Wie bei vielen anderen Welterbestätten ist Tourismus aber auch im Inneren Salzkammergut ein zentraler Faktor der regionalen Wirtschaft, und wie in vielen anderen Fällen hat die Ernennung zum Welterbe mit Sicherheit ihren Beitrag zum Tourismusgeschehen vor Ort geleistet.
Insbesondere durch den massiven Anstieg an Tourist*innen in den letzten 10 bis 15 Jahren ist das Tourismusthema in Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut jene Herausforderung, die das Welterbe am massivsten beeinflusst und mit dem die Welterbestätte und insbesondere die Ortschaft Hallstatt am meisten in der öffentlichen Wahrnehmung verknüpft werden.
Eine effiziente und zielorientierte Steuerung des Tourismusgeschehens ist daher die vordringlichste Aufgabe zur Erhaltung der spezifischen Werte und Qualitäten, die das Welterbe Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut begründet haben und begründen.
Ziel:
- Steuerung des Tourismusgeschehens im Welterbe und insbesondere in Hallstatt in einer Weise, die für die Werte des Welterbes, die lokale Bevölkerung und die lokale und regionale Tourismuswirtschaft gleichermaßen verträglich ist und einen positiven Bei- trag für die Region leistet.
Umsetzung:
- Primär ist die unmittelbare Tourismusbranche selbst verantwortlich dafür, entsprechende Maßnahmen zu setzen. Das betrifft Betriebe, Freizeiteinrichtungen, touristische Verkehrsträger, weitere relevante Institutionen wie Kirchen und Vereine und Akteur*innen wie Fremdenführer*innen genauso wie die touris- musfachliche Vertretung und Organisation (Touris- musverbände, Wirtschaftskammer, Fachgruppen, übergeordnete Tourismuseinrichtungen wie Oberö- sterreich und Steiermark Tourismus).
- Wichtige Rahmenbedingungen werden dabei von allen Gebietskörperschaften, aber insbesondere von den Welterbegemeinden gesetzt.
- Dem Welterbestättenmanagement kommt bei der
Koordination der Akteur*innenlandschaft und beim Initiieren und Umsetzen von Schlüsselprojekten eine zentrale Rolle zu. Alle Aktivitäten des Welterbestät- tenmanagements erfordern jedoch eine intensive Abstimmung insbesondere mit den regionalen Tou- rismusverbänden und den Welterbegemeinden.
Aufgaben für das Welterbestättenmanagement:
- Aufbau einer vertrauensvollen Kommunikation zur touristischen Landschaft in der Welterberegion. Von besonderer Bedeutung ist hier eine Klärung und transparente Kommunikation der Abgrenzung der Aufgaben des Welterbestättenmanagements insbe- sondere von jenen der Tourismusverbände. Abhalten regelmäßiger Gespräche (mind. 2x jährlich) bzw. Teil- nahme an bestehenden Gesprächsrunden innerhalb der touristischen Landschaft der Region.
- Integration maßgeblicher Vertreter*innen aus der regionalen Tourismuslandschaft, insbesondere den re- gionalen Tourismusverbänden, in den Fachbeirat des Welterbestättenmanagements.
- Initiieren, Implementieren, Umsetzen und Evaluieren von Projekten, die einen Beitrag zur Steuerung des regionalen Tourismusgeschehens leisten können. Dazu zählen insbesondere laufende Verkehrs- und Besucher*innenzählungen, Befragungen von Einhei- mischen, Gästen und Tourismusbetrieben sowie de- ren Rückkoppelung mit der Gemeinde- und Landes- politik und -verwaltung.
- Unterstützung beim Projektmanagement für spezifische Projekte in enger Abstimmung insbesondere mit den Tourismusverbänden und den Gemeinden.
- Thematisieren und Kommunizieren von Erkenntnissen und Best-Practice-Projekten zum Thema Over- tourism. Identifizieren und ggf. Initiieren von Ver- netzungsinitiativen im Bereich Overtourism sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, ins- besondere mit anderen Welterbestätten, die in ähnli- cher Weise vom Phänomen betroffen sind.
Selbst in einer fortbestehenden Kulturlandschaft mit einer relativ geringen Einwohner*innenzahl wie Hallstatt- Dachstein/Salzkammergut kommt den Bewohner*innen der Welterbestätte eine zentrale Rolle beim Schutz und der Entwicklung der Welterbestätte zu. Daher ist Wissen und Commitment zu den Werten und Zielen des Welt- erbes unter den Einheimischen von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Welterbes. Welterbebildung und -ver- mittlung zählen daher zu den zentralen Aufgaben jedes Welterbestättenmanagements, unabhängig von der je- weiligen Welterbestätte.
In einer stark vom Tourismus dominierten Welt- erbestätte wie Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut ist darüber hinaus entsprechende Information und Vermitt- lung von Werten und Inhalten des Welterbes in Richtung der Gäste der Region ebenso von hoher Bedeutung.
Im Sinne der beschriebenen Schaffung einer „erwei- terten Welterberegion“ unter Einschluss der Pufferzo- nengemeinden beziehen sich die Maßnahmen zur Welt- erbevermittlung auf diesen größeren Regionsbegriff.
Ziel:
- Nachhaltige Schaffung von Bewusstseinsbildungs- und Vermittlungsprogrammen zu Zielen und Werten des Welterbes für Einheimische und Gäste.
Umsetzung:
- Eine Verankerung von Zielen und Werten des Welterbes in den Unterrichtsprogrammen von Kindergärten und Schulen der Region ist von hoher Bedeutung, um bereits zu einem frühen Zeitpunkt das Welterbe als positives Thema unter Kindern und Jugendlichen zu verankern. Manche Schulen haben sich diesbezüglich bereits in der Vergangenheit entsprechend profiliert (UNESCO- und Welterbe-Schulen).
- Den regionalen Print- und Onlinemedien sowie den
lokalen Radiosendern kommt eine wichtige Multiplikatorfunktion für die Schaffung eines positiven Be- wusstseins für das Welterbe zu.
- Die Koordination entsprechender Programme für
Kinder und Jugendliche sowie die Schaffung entsprechender Programme für erwachsene Einheimische und Gäste der Region in Kooperation mit Kirchen, Vereinen und weiteren wichtigen Akteur*innen und Multiplikator*innen ist eine zentrale Aufgabe des Welterbestättenmanagements.
Aufgaben für das Welterbestättenmanagement:
- Aufbau einer vertrauensvollen Kommunikation mit den Bildungs- und Forschungseinrichtungen der Region. Abhalten regelmäßiger Gespräche (mind. 1-2x jährlich). Integration von maßgeblichen Vertreter*innen der regionalen Bildungslandschaft in den Fachbeirat des Welterbestättenmanagements.
- Aufbau einer vertrauensvollen Kommunikation mit den regionalen Medien.
- Konzeption eines integrierten Gesamtkonzepts für die Bewusstseinsbildungs- und Vermittlungsarbeit und regelmäßige Beobachtung des Ausmaßes der Verankerung des Welterbebewusstseins in der Welterberegion. Dieses Projekt genießt bei der Umsetzung des Managementplanes höchste Priorität.
- Koordination entsprechender Bewusstseinsbildungs- und Vermittlungsprogramme für einheimische Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie für Multiplikator*innen in der Tourismuslandschaft in der Welterberegion.
- Diskussion und Koordination der Entscheidungsfindung zur Frage der Einrichtung eines Welterbe- Besucher*innen- und -Kompetenzzentrums in der Welterberegion. Im Fall der Entscheidung der Einrichtung eines solchen Zentrums Abwicklung des gesamten Projektmanagements um die Planung, Errichtung und den Betrieb des Zentrums.
Abgesehen von Fragen des Ausmaßes der touristi- schen Nutzung sind Fragen der Lebensqualität im Welt- erbegebiet generell von zentraler Bedeutung für die po- sitive Zukunft einer fortbestehenden Kulturlandschaft, die maßgeblich von der Initiative und der positiven Ein- stellung der einheimischen Bevölkerung zum Welterbe abhängt.
Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Welt- erberegion Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut eine im höchsten Ausmaß periphere Region umfasst, die im letz- ten halben Jahrhundert massiv von Effekten eines regio- nalen Strukturwandels und damit verbunden massiver Abwanderung betroffen war und bis zu einem gewissen Grad nach wie vor ist.
Ziel:
- Verbesserung bzw. zumindest Stabilisierung wesent- licher Faktoren, die für die Lebensqualität der Einhei- mischen in der Welterberegion von Bedeutung sind, wie dem regionalen Arbeitsmarkt, tragfähigen öffent- lichen Verkehrsverbindungen (ÖV) oder der Verfüg- barkeit von leistbarem Bauland und Wohnraum.
Umsetzung:
- Die Hauptverantwortung für diese Bereiche liegt insbesondere bei den Gemeinden (Wohnraum, ÖV), den Wirtschaftsbetrieben der Region (Arbeitsmarkt) sowie bei weiteren wichtigen Akteur*innen wie z.B. Verkehrsträgern (ÖV).
Aufgaben für das Welterbestättenmanagement:
- Aufbau einer vertrauensvollen Kommunikation mit den Wirtschaftsbetrieben der Region. Abhalten regel- mäßiger Gespräche (mind. 1x jährlich) bzw. Teilnah- me an bestehenden Gesprächsrunden. Integration von maßgeblichen Vertreter*innen der regionalen Wirtschaft in den Fachbeirat des Welterbestättenma- nagements.
- Unterstützung bei der Abhaltung regelmäßiger Fahr-
plandialoge zwischen öffentlichen Verkehrsträgern und Gemeinden.
- Beobachten und ggf. Thematisieren der Qualität der
Verbindung zwischen Hallstatt und Bahnhof sowie ggf. Unterstützung bei der Aufwertung und Erhal- tung des Bahnhofsareals und Bahnhofsgebäudes.
Auch das Innere Salzkammergut wird von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Wie in inneralpinen Gebieten geht es insbesondere um die Abwehr von Naturgefahren. Auch in einer Welterberegion sollten Überlegungen angestellt werden, welchen Beitrag die Region im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer Beherrschung der Auswirkungen des Klimawandels sowie zu ei- nem Umbau des Energiesystems leisten kann.
Ziel:
- Aktive Befassung mit den Möglichkeiten der Welterberegion, einen Beitrag zur Beherrschung der Auswirkungen des Klimawandels zu leisten.
Umsetzung:
- Abwehr von Naturgefahren durch Planung entsprechender Projekte im Bereich Wildbach- oder Lawinenverbauung durch die Gemeinden unter Berücksichti- gung der Interessen von Archäologie und Naturschutz in Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen wie der Wildbach- und Lawinenverbauung oder wesent- lichen Grundbewirtschafter*innen (Österreichische Bundesforste AG). Laufende Optimierung der Kata- strophenschutzpläne sowie Stärkung und Unterstüt- zung des Freiwilligenwesens.
- Bewusstseinsbildung und kleinere Projekte durch die
KLAR!-Region sowie nach Maßgabe der künftigen Leader-Strategie (verpflichtendes viertes Themen- feld) durch die Leader-Regionen.
Welterbe und Pufferzone
Welterbestätte
Das Welterbe Kulturlandschaft Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut wird durch eine Kernzone gebildet. Der Begriff Kernzone wird aktuell nicht mehr verwendet, nur noch der Begriff Welterbe, um klar zu machen, dass nur in diesem Gebiet der außergewöhnliche universelle Wert zum Tragen kommt. Es ist wichtig zu verstehen, dass alle Elemente, Merkmale und Attribute die den Wert der Stätte ausmachen, innerhalb dieser Zone liegen müssen.
Pufferzone
Die Pufferzone dient, ähnlich dem Umgebungsschutz bei Denkmälern, einem erweiterten geografischen Betrachtungsraum, der verhindern soll, dass durch dort stattfindende Veränderungen die Welterbestätte an sich, also die frühere Kernzone, nicht etwas von ihrer Wirkung und den verbundenen Werten verliert. Die Pufferzone ist nicht Teil des Welterbes, trägt aber bestimmend zum Schutz bei. So ist als Beispiel die Wirkung der Ansicht Hallstatts vom See zu nennen. Eine wesentliche Veränderung der Situation in der Pufferzone, die dieser Ansicht die Wirkung nehmen würde, ist demnach nicht zu genehmigen.
Welterbe und Baukultur
Hochwertige Baukultur steigert die Lebensqualität und wertet den Wirtschaftsstandort Salzkammergut auf. Dazu müssen bei der Erhaltung und dem Betreiben von Bauten und in der Entwicklung und Umsetzung von neuen Projekten verschiedene Aspekte in Einklang gebracht werden – allen voran Funktionalität und Schönheit, Langlebigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Baukultur betrifft uns alle: Sie gelingt überall dort, wo Menschen ihren Lebensraum mit hohem Qualitätsanspruch gestalten. Sie schließt Gebäude und Siedlungen, Städte und Dörfer, Landschaften, Straßen und Versorgungsbauten ein und hat mit Flächenwidmung und Architektur zu tun, mit Raumordnung und Regionalpolitik, Wirtschaft und Infrastruktur. Wo die Baukultur ein hohes Niveau erreicht, empfinden wir die gebaute Umgebung als lebenswert und fühlen uns an diesen Orten wohl. Spielt Baukultur in der Planung und Umsetzung von Projekten keine Rolle, dann breiten sich Siedlungs- und Asphaltwüsten aus, Ortskerne veröden, und es entstehen unwirtliche Räume, in denen man sich nicht gerne aufhält.
Für die zukünftige Entwicklung der Baukultur ist es wichtig, dass
- … Bewusstsein für Baukultur entwickelt und geeignete Strukturen gefördert werden.
- … das Gemeinwohl gestärkt wird.
- … ganzheitlich, langfristig und innovativ geplant wird.
- … Flächen und andere Ressourcen mit Bedacht genutzt werden.
- … öffentliche Mittel an Qualitätskriterien gebunden werden.
Mehr Informationen unter www.baukultur.gv.at